„Die gute alte Zeit? …“
Die „Beachparty“, eines der wichtigsten Events im Vilsbiburger Feierkalender war wieder ein großer Publikumserfolg. Beliebt bei vor allem jüngeren Menschen beiderlei Geschlechts, wird hier gemeinsam ausgelassenes Strandleben gefeiert.
Dieser Umgang von Männern und Frauen war beileibe nicht immer so selbstverständlich, wie man in der Sonderausstellung im Heimatmuseum „Oha! H2O, Vilsbiburg und das Wasser“ anschaulich erfahren kann.
Strand, Strandurlaub, neudeutsch „beach“ und „Beachparty“, wie man es auch nennt, stets hat es mit Urlaub, Freizeit, mit „Sonnen“-baden und Schwimmen zu tun, mit lässiger, teilweise auch knapper Badekleidung und viel Haut.
Die „Beachparty“ in Vilsbiburg zieht weit über die Stadtgrenzen hinaus ein buntgemischtes Publikum an, Männer wie Frauen, die in ausgelassener „Strand“- Atmosphäre ausgelassen feiern – und das natürlich gemeinsam. Dieser selbstverständliche und lockere Umgang der Geschlechter war lange Zeit jedoch gar nicht so selbstverständlich.
Bis in die 1930er Jahre hinein war das gemeinsame Baden, damals noch in der Vils, untersagt, zum Teil wegen angeblicher Sicherheitsbedenken, vor allem aber aus Sorge um die öffentliche Moral.
1852 wurden die ersten öffentlichen Badehäuser oberhalb der Balkmühle errichtet – der Königliche Landrichter Schoeninger wies aber die Gendarmerie schriftlich darauf hin, „zu gehöriger Zeit … jeden, der …gegen die Sittlichkeit verfehlt, …zu arretieren“. Gemeint war neben dem Nacktbaden auch das gemeinsame Schwimmen von Frauen und Männern.
So war es auch folgerichtig, dass sich 1880 ein eigener „Herrenschwimmverein“ gründete und 1907 ein „Damenschwimmverein“, mit durch Sichtschutz versehenen Bereichen und alles hübsch sittsam.
Trotzdem gab es immer wieder Beschwerden des Pfarrers und sittenstrenger Bürger des Ortes wegen Übertretung des Verbots und der angeblichen ?Freizügigkeit“. Nur langsam änderte sich die Einstellung zum gemeinsamen Schwimmen und Freizeitvergnügen, Regelübertretungen wurden immer weniger geahndet und ab 1928 wurde es Damen zumindest zeitweise erlaubt, im Herrenbereich zu schwimmen.
„Das Betreten des Damenschwimmbades durch Herren ist verboten. Das Benützen des Herrenschwimmbades zum Schwimmen ist Damen morgens bis ¾ 1 Uhr und nachmittags von 1/2 5 bis 6 Uhr gestattet …“
Diese Verordnung galt aber nur für die Gemeinde Vilsbiburg. Da das Herrenbad jedoch auf Gaindorfer Gebiet lag, gab es lange Streit, denn die Gemeinde Gaindorf beharrte auf der strikten Trennung der Geschlechter.
Immer mehr Frauen und Männer aber „wagten“ sich in verbotenes Terrain – und so wurde schließlich 1931 die strikte Trennung abgeschafft – gegen die Bedenken manchen Bürgers, den die Angst vor „zügellosem Verhalten“ und ausufernder „Sittenlosigkeit“ umtrieb.
Die Vorstellungen von „Sitte“ und „Moral“ haben sich seit den 1950er und 1960er Jahren – für viele zum Glück – doch sehr verändert, der zwanglose Umgang der Geschlechter auch am „beach“, sei es im Vilsbiburger Stadtbad oder am „beach“ in der Stadthalle ist in der heutigen Zeit selbstverständlich geworden. Gedauert hat es, wie die Ausstellung im Stadtmuseum noch bis zum 15. März 2020 zeigt, aber auch fast 100 Jahre …