Ausstellung „Zwiefache raus! – Vom Tanz aus der Reihe“ ab 13. November 2021 im Heimatmuseum Vilsbiburg zu sehen
Die neue Sonderausstellung im Heimatmuseum Vilsbiburg widmet sich dem „Zwiefachen“, dem verzwickten und gar nicht so einfachen Volkstanz.
„Schweinauer“, „Schleifer“ oder „Bairischer“, gleich wie er auch in den verschiedenen Regionen Bayerns, in Böhmen und Mähren, Ober- und Niederbayern oder der Oberpfalz, aber auch in Teilen Frankens und Schwabens genannt wird, seit mehr als 250 Jahren freut es viele Menschen „zwyfach zu danzen“. Seit 2016 gehört der Zwiefache gar zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands.
Die Ausstellung im Heimatmuseum, die ab dem 13. November zu sehen ist, wurde vom Museum Regen übernommen und widmet sich in 8 sogenannten Modulen diesem populären Tanz.
Von seiner Entstehungsgeschichte, seine Ausbreitung, aber auch der Tanzpraxis, dem Wandel der Instrumentierung in den vergangenen Jahrhunderten, den verschieden Stilrichtungen bis hin zum Zwiefachen in der Kunst- bzw. der volkstümlichen Schlagermusik reichen die einzelnen Ausstellungsmodule.
Aber was wäre eine Ausstellung über diesen so lebhaften Tanz ohne die passenden musikalischen und visuellen Beispiele?
So gibt es für Interessierte nicht nur einiges zu lesen, sondern zudem auch 12 Hörstationen, die das Gelesene sinnlich erfahrbar machen sowie Touchscreens für weitere Informationen, dazu Abbildungen, weitere Tonbeispiele, Rätsel … – geboten wird also eine kurzweilige, abwechslungs- und lehrreiche Ausstellung für Freunde des „Zwiefachen“ – oder für alle, die es am Ende dann sind!
Die Ausstellung wird am 13. November eröffnet und kann bis zum 27. Februar 2022 besucht werden. Die Öffnungszeiten des Museum sind jeweils Mi. 14- 16 Uhr, So 10 -12 Uhr.
An jedem ersten Wochenende des Monats kann man das Museum auch Sa. und So. von 14-16 Uhr besuchen.
Gruppenführungen sind nach entsprechender Anmeldung bei der Museumsleiterin Annika Janßen-Keilholz, Tel- 08741-305-170 oder hier möglich.
Es gelten zur Zeit die 3-G-Regeln, im Museum besteht Maskenpflicht. Die üblichen Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.